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| Anpassungsmaßnahme im Friseurhandwerk – Teilzeit |
| Ziel: | - Ziel ist es, Sie im Berufsfeld Friseurhandwerk zu qualifizieren.
Durch Anpassung und Erweiterung vorhandener Kenntnisse und Fertigkeiten werden Sie fit für die Anforderungen des aktuellen Arbeitsmarktes. Damit erhalten Sie die Chance auf eine (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt.
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| Voraussetzungen: | - praktische Tätigkeit/Erfahrung im Friseurbereich oder Interesse am Friseurhandwerk
- Körperliche Voraussetzungen (Gesundheitszustand, der Umgang mit Chemikalien ohne Einschränkungen zulässt; keine Schwerbehinderung, keine gesundheitlichen Probleme bei langem Stehen) ggf. Rücksprache mit dem Fallmanager der ARGE bzw. dem Agentur-Betreuer
- Absolvieren eines Eingangstests zum Erkunden der notwendigerweise zu vermittelnden Inhalte während der Anpassungsmaßnahme – oder: Festlegung der Inhalte durch den Zuweiser
- Vorlage von aussagefähigen Bewerbungsunterlagen
- Bildungsgutschein (oder Selbstzahler)
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| Beginn: | |
| Dauer: | |
| Praktikum: | |
| Orte: | - Bildungsstätte Neunkirchen
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