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Familien-Nachbarschaftsladen in Steinbach
Anpassungsmaßnahme im Friseurhandwerk – Teilzeit
Ziel:
  • Ziel ist es, Sie im Berufsfeld Friseurhandwerk zu qualifizieren.


  • Durch Anpassung und Erweiterung vorhandener Kenntnisse und Fertigkeiten werden Sie fit für die Anforderungen des aktuellen Arbeitsmarktes. Damit erhalten Sie die Chance auf eine (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt.
Voraussetzungen:
  • praktische Tätigkeit/Erfahrung im Friseurbereich oder Interesse am Friseurhandwerk
  • Körperliche Voraussetzungen (Gesundheitszustand, der Umgang mit Chemikalien ohne Einschränkungen zulässt; keine Schwerbehinderung, keine gesundheitlichen Probleme bei langem Stehen) ggf. Rücksprache mit dem Fallmanager der ARGE bzw. dem Agentur-Betreuer
  • Absolvieren eines Eingangstests zum Erkunden der notwendigerweise zu vermittelnden Inhalte während der Anpassungsmaßnahme – oder: Festlegung der Inhalte durch den Zuweiser
  • Vorlage von aussagefähigen Bewerbungsunterlagen
  • Bildungsgutschein (oder Selbstzahler)
Beginn:
    Nach Absprache
Dauer:
    maximal 5 Monate
Praktikum:
    2 Wochen
Orte:
  • Bildungsstätte Neunkirchen
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